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Maxifood Deutschland GmbH
Dieselstraße 10-15
59823 Arnsberg
Maxifood Deutschland GmbH
Dieselstraße 10-15
59823 Arnsberg
Geschäftsführerin: Frau Paulina Zander
Amtsgericht Paderborn HRB 14059
Steuernummer: 303/5719/1205
Ust-IdNr. DE 326150983
Kontakt:
Tel: 02931 9388918
Fax: 02931 9388919
Email: info@maxifood-deutschland.de
Internet: www.maxifood-deutschland.de
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Urheberrecht
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1 Geltungsbereich
1.1 Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Maxifood Deutschland GmbH und ihren Auftraggebern gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt die Maxifood Deutschland GmbH nicht an, es sei denn, sie hat ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt.
1.2 Die Angebote der Maxifood Deutschland GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer. Diese AGB gelten für die Auslieferung, Abholung und Zustellung von Waren, die der Kunde beim Außendienst direkt, über Telefon, Telefax, MDE- Gerät, über ein PC-Bestellsystem, über E-Mail oder mittels elektronischem Datenaustausch bei der Maxifood Deutschland GmbH bestellt.
1.3 Mit der Bekanntgabe dieser AGB treten unsere bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen außer Kraft; dies gilt auch für solche, die auf älteren Rechnungen o.ä. aufgedruckt sind.
2 Elektronischer Datenaustausch
2.1 Jede Partei ist berechtigt, Erklärungen und Mitteilungen auf elektronischem Wege zu erstellen, zu übermitteln und auszutauschen (elektronischer Datenaustausch), sofern die übermittelnde Partei erkennbar ist. Die übermittelnde Partei trägt die Gefahr für den Verlust und die Richtigkeit der übermittelten Daten.
2.2 Sofern zur Verbindung beider Datensysteme eine gemeinsame EDV-Schnittstelle durch den Auftragnehmer einzurichten ist, erhält dieser die hierfür notwendigen Aufwendungen vom Auftraggeber erstattet. Jede Partei ist zudem verpflichtet, die üblichen Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen durchzuführen, um den elektronischen Datenaustausch vor dem Zugriff Dritter zu schützen, sowie der Veränderung, dem Verlust oder der Zerstörung elektronisch übermittelter Daten vorzubeugen.
Elektronisch oder digital erstellte Urkunden stehen schriftlichen Urkunden gleich.
3 Vertraulichkeit
3.1 Jede Partei ist verpflichtet, alle nicht öffentlich zugänglichen Daten und Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich für den vorgesehenen Zweck zu verwenden. Daten und Informationen dürfen nur an Dritte (z. B. Versicherer, Subunternehmer) weitergeleitet werden, die sie im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages benötigen. Für die Vertraulichkeit elektronischer Daten und Informationen gelten die gleichen Grundsätze.
3.2 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Daten und Informationen, die Dritten, insbesondere Behörden aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen bekannt zu machen sind. Hierüber ist die andere Partei unverzüglich zu informieren.
4 Lieferung
4.1 Für alle Lieferungen gelten ausschließlich unsere folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das gilt auch dann, wenn der Besteller auf seine Bedingungen verweist oder den Auftrag zu seinen Bedingungen bestätigt. Abweichende Vereinbarungen, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich.
4.2 Sofern nicht im Einzelfall ein schriftlicher konkreter Liefertermin bestätigt wird, erfolgt die Lieferung ab Verfügbarkeit der bestellten Ware. Die Gewähr für eine Lieferung innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens ist in diesem Fall ausgeschlossen.
4.3 Die Gefahr des Untergangs bzw. der Beschädigung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an der Auslieferungsstelle an den Empfänger/Kunden über. Die Maxifood Deutschland GmbH gewährleistet, die bestellten Waren den gesetzlichen Vorschriften entsprechend zu verpacken und zu transportieren. Bei Zusendung an den Empfänger oder bei Versand auf Veranlassung des Käufers trägt dieser das Transportrisiko. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, bei Aufruhr, Betriebsstörung, Streik und Aussperrung
5 Gewährleistung
5.1 Die Ware ist vom Kunden unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu überprüfen. Beanstandungen sind bei erkennbaren Mängeln unverzüglich nach der Anlieferung schriftlich gegenüber anzuzeigen. Der ordnungsgemäße Empfang der Ware ist bei deren Erhalt zu quittieren. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die schriftliche Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Das Vorstehende gilt nicht, soweit der Mangel arglistig verschwiegen wurde und/oder eine entsprechende Garantie besteht.
5.2 Liegen Sachmängel vor, kann der Kunde zunächst Nacherfüllung (Ersatzlieferung) innerhalb einer angemessenen Frist Zug um Zug gegen Rückgabe der beanstandeten Ware verlangen. Ist die Ersatzlieferung fehlgeschlagen oder unzumutbar, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl, vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt) oder die Vergütung herabzusetzen (Minderung). Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten vorliegt.
6 Fälligkeit und Zahlung
6.1 Die Maxifood Deutschland GmbH stellt Ihre Waren- lieferungen und sonstigen Leistungen in Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist nach Eingang der Rechnung beim Auftraggeber fällig. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage netto nach Rechnungseingang. Zur Absicherung des Kreditrisikos behält sich Maxifood Deutschland GmbH vor, entsprechend der Bonität des Kunden oder für den Fall des Verzuges des Kunden die von dem Kunden bestellte Ware nur gegen Barzahlung und/oder Barausgleich des offenen Forderungsbetrages durchzuführen. Maxifood Deutschland GmbH behält sich vor, die Annahme von Schecks an Zahlung statt abzulehnen.
6.2 Im Falle des Zahlungsverzugs ist Maxifood Deutschland GmbH berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 8% über Basiszinssatz ab Fälligkeit zu verlangen. Gleichzeitig werden alle Rechnungen – auch solche jüngeren Datums – sofort fällig. Das gleiche gilt bei Rücklastschrift, Zahlungseinstellung, Vergleich oder Insolvenz.
7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Alle von Maxifood Deutschland GmbH gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis sämtliche Verpflichtungen des Käufers uns gegenüber auch aus früheren Käufen und sonstigen Verbindlichkeiten erfüllt sind. Dies gilt auch dann, wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20%, kann der Kunde insoweit Freigabe der Sicherheiten verlangen. Der Kunde ist, vom Eigenverbrauch abgesehen, berechtigt, über die Ware nur im normalen Geschäftsverkehr gegen angemessene Gegenleistung zu verfügen. Bei der Verarbeitung noch im Eigentum von Maxifood Deutschland GmbH stehender Waren erwirbt Maxifood Deutschland GmbH Miteigentum an den hergestellten Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware.
7.2 Soweit der Kunde die Ware gegen Kredit verkauft, tritt er hiermit die erworbenen Forderungen gegen seine Käufer an die Maxifood Deutschland GmbH ab. Alle anderen Verfügungen über die Waren, insbesondere Verpfändungen, sind dem Kunden untersagt. Pfändungen von dritter Seite sind der Maxifood Deutschland GmbH unverzüglich anzuzeigen. Außerdem tritt er sämtliche Ansprüche, die ihm wegen Beschädigung, Verschlechterung, Diebstahls oder Untergang der Ware aufgrund gesetzlicher Regelung oder vertraglicher Vereinbarung gegen Dritte, insbesondere Versicherungsgesellschaften, zustehen oder von ihm erworben wurden, an die Maxifood Deutschland GmbH ab. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht vertragsgemäß nachkommt.
7.3 Bis zur Tilgung sämtlicher Verbindlichkeiten durch den Kunden ist die Maxifood Deutschland GmbH berechtigt, sofortige Rückführung des eingeräumten Kredites zu verlangen, den Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Waren zu verbieten und ohne dass eine Inanspruchnahme der Gerichte notwendig ist, die sofortige Rücklieferung der aus den Beständen stammenden Waren zu verlangen und diese selbst in Besitz zu nehmen, sobald die Maxifood Deutschland GmbH erfährt, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers verschlechtern, wie z. B. bei Antrag auf Insolvenzeröffnung oder Eröffnung des Vergleichsverfahrens oder wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden sich nicht mit den bei Lieferung ermittelten Verhältnissen decken. Zum Zwecke der Rücknahme der Ware wird der Maxifood Deutschland GmbH von dem Kunden unwiderruflich das Recht eingeräumt, seine Geschäfte und Lagerräume zu betreten und den Bestand der aus den Lieferungen stammenden Waren aufzunehmen.
7.4 Stellt der Käufer vor Abdeckung seiner Verpflichtungen seine Zahlungen ein, macht Maxifood Deutschland GmbH von ihrem Recht auf Aussonderung der Ware und der abgetretenen Forderungen Gebrauch.
7.5 Die Haftung von Maxifood Deutschland GmbH ist auf den bestellten Warenwert begrenzt, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vor. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei welchen die gesetzlichen Vorschriften unberührt bleiben.
8 Rückgaberecht
8.1 Alle Lebensmittel sind von der Rückgabe ausgeschlossen, soweit es sich nicht um einen Fall der Gewährleistung handelt.
9 Datenschutz
9.1 Der Verantwortliche für die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten ist die Maxifood Deutschland GmbH.
9.2 Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und verarbeiten diese nur soweit diese für die Erbringung unserer Leistungen bzw. Abwicklung des Vertrages mit Ihnen erforderlich ist.
9.3 Um die Sicherheit Ihrer Daten auf unseren Webservern zu gewährleisten und um Bestellprozesse nachweisen zu können, werden auch Nutzungsdaten online erhoben und verarbeitet.
10 Leistungshindernisse, höhere Gewalt
10.1 Leistungshindernisse, die nicht dem Risikobereich einer Vertragspartei zuzurechnen sind, befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Als Leistungshindernisse gelten Streiks und Aussperrungen, höhere Gewalt, Unruhen, kriegerische oder terroristische Akte, behördliche Maßnahmen sowie sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse.
10.2 Im Falle einer Befreiung nach Ziffer 6.1 ist jede Vertragspartei verpflichtet,
11 Aufrechnung, Zurückbehaltung
11.1 Gegenüber Ansprüchen aus einem Vertrag über logistische Leistungen und damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, denen ein begründeter Einwand nicht entgegensteht.
12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
12.1 Der Erfüllungsort ist für alle Beteiligten der Ort derjenigen Niederlassung des Auftragnehmers, an die der Auftrag gerichtet ist.
12.2 Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Bochum.
12.3 Für die Rechtsbeziehungen des Auftragnehmers zum Auftraggeber oder zu seinen Rechtsnachfolgern gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13 Schlussbestimmungen
13.1 Bei der Bestimmung der Höhe der von der Maxifood Deutschland GmbH GmbH & Co. KG zu erfüllenden Ersatzansprüche sind die wirtschaftlichen Gegebenheiten, Art, Umfang und Dauer der Geschäftsverbindung, etwaige Verursachungs- oder Verschuldensbeiträge des nach Maßgabe von § 254 BGB und dessen Grad an Überwachung und Herrschaft der angewendeten Verfahren zugunsten der Maxifood Deutschland GmbH zu berücksichtigen. Insbesondere müssen die Ersatzleistungen, Kosten und Aufwendungen, die der Auftragnehmer zu tragen hat, in einem angemessenen Verhältnis zum Erlös des Auftragnehmers aus den Leistungen für den Auftraggeber stehen.
13.2 Stellt ein Vertragspartner seine Zahlungen ein oder wird das Insolvenzverfahren über sein Vermögen oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt so ist der andere berechtigt, für den nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten.
13.3 Sollte eine Bestimmung der AGB und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.
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